Sehr geehrte Oldtimerfreunde der Olper Oldtimerfahrt,
hier die Ausschreibung für das Jahr 2024. Wir hoffen das wir Sie im September 2024 begrüßen können.
Termin 2023 Sonntag 15.09.2024.
A u s s c h r e i b u n g : 2024
1. Veranstaltung:
27. ADAC Olper Oldtimer Fahrt um den „Pannenklöpper" am Sonntag, 15. September 2024
2. Veranstalter :
Automobil- und Motorrad Club Olpe e.V. im ADAC
Postweg 3
57462 Olpe/Biggesee
Telefon : Timo Bechheim Vorsitzender; 0151/46645390
Telefon : Jörg Fischer Fahrtleiter; 02732/763520
Internet: www.amc-olpe.de
Email: bechheim.timo@yahoo.de
3. Art der Veranstaltung und Teilnahmebedingungen:
Die Oldtimerausfahrt ist eine sportlich-touristische Veranstaltung.
Sie ist ausgeschrieben für Automobile bis Baujahr 1993 bzw. Youngtimer bis Baujahr 1998. Teilnahmeberechtigt sind drei- oder vierrädrige
Automobile bis Baujahr 1993. Die Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß zugelassen und versichert sein sowie in allen Punkten
der StVZO entsprechen. Das Gesamtgewicht von 2,8 ton. und die Gesamthöhe von 2,00 m darf nicht überschritten werden. Fahrzeuge mit
Sondergenehmigung "Rotes Kennzeichen " erhalten bei Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine Startgenehmigung.
Kurzzeitkennzeichen "gelber Balken " werden nicht zum Start zugelassen. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 100 begrenzt!! Bei einer
Warteliste rücken die ältesten Fahrzeuge nach.
4. Zeitplan:
ab 08.00 Uhr Ausgabe der Fahrtunterlagen und Frühstücksmöglichkeit in der Firma Autohaus Toyota Keller Ziegeleistr. 5 in Olpe
ab 10.00 Uhr Start des 1. Fahrzeuges beim Autohaus Keller
ca. 15.00 Uhr Präsentation der Teilnehmer und Fahrzeuge in der Kölner Str. in Olpe im Rahmen der Muggelkirmes
ca. 15.20 Uhr Zielankunft mit Sektempfang, Kaffee und Kuchen beim Autohaus Toyota Keller Ziegeleistr.5 in Olpe
ca. 18.00 Uhr Siegerehrung im Autohaus Toyota Keller
5. Klasseneinteilung:
Klasse 1 PKW Baujahr bis 1946
Klasse 2 PKW Baujahr 1947 - 1962
Klasse 3 PKW Baujahr 1963 - 1973
Klasse 4 PKW Baujahr 1974 - 1993
Klasse 5 Youngtimer bis Baujahr 1998
6. Durchführung der Veranstaltung:
Die Fahrstrecke, etwa 120 km lang, ist in einzelne Etappen aufgeteilt.
Sie führt über landschaftlich reizvolle Strecken durch unseren Heimatkreis.
Im Verlauf der Fahrstrecke sind "Sonderaufgaben" zu absolvieren.
Die Fahrzeuge werden durch die vorgegebenen Aufgaben nicht überdurchschnittlich belastet.
7. Preise:
Der Gesamtsieger aller Klassen erhält den ,,Pannenklöpper'' (Wahrzeichen der Stadt Olpe).
Für 30 % der Teilnehmer jeder Klasse kommen Pokale zur Ausgabe (Fahrer und Beifahrer).
Sonderpreise für die beste Dame und das beste Damenteam.
Zusätzlich ein Sonderpokal für das älteste teilnehmende Fahrzeug.
8. Nennung und Nenngeld:
Nennung und Nenngeld müssen bis zum 02. September 2024 beim AMC Olpe vorliegen. Eine Nennung ist erst dann akzeptiert, wenn sie
vom Veranstalter durch Zusendung der Nennbestätigung bestätigt ist.
Nennungsschluss 02. September 2024
Das Nenngeld pro teilnehmendem Fahrzeug beträgt € 80,-- (Fahrer/in und Beifahrer/in).
Für jede/n weitere/n Mitfahrer/in beträgt das Nenngeld: € 10,--
Nachnennungen sind unter Vorbehalt bis zum Veranstaltungsbeginn möglich.
Im Nenngeld enthalten sind:
- Frühstück für Fahrer/in, Beifahrer/in und ggfls. Mitfahrer/in
- 1 Rallyeschild
- 1 Bordbuch
- Mittagessen für Fahrer/in, Beifahrer/in und ggfls. Mitfahrer/in
- div. Präsente an der Strecke
- Pokale für Fahrer/in und Beifahrer/in
Das Nenngeld ist mit Abgabe der Nennung mittels Verrechnungsscheck oder Überweisung auf folgendes Konto zu entrichten:
BIC GENODEM1WDD
IBAN DE93 4626 1822 0202 3951 00
bei der Volksbank Olpe-Wenden-Drolshagen eG.
Das Team des AMC Olpe würde sich freuen, Sie am 15. September 2024 in Olpe begrüßen zu dürfen.
Dazu wünschen wir schon jetzt allen Teilnehmern viel Spaß und Erfolg.
9. Sonstiges und Datenschutz:
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, im Bereich des Starts, der Zwischenstationen und der Ausstellungsbereiche mittels entsprechender Unterlagen eine Verschmutzung der Umwelt durch sein Fahrzeug mit Öl oder anderen Rückständen zu vermeiden. Entstandene Verschmutzungen sind sofort zu entfernen. Eventuelle Schadensersatzansprüche hieraus gehen zu Lasten des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin.
Im Verlauf der Veranstaltung werden vom Veranstalter oder dessen Beauftragten Video-, Bild- und Tonauszeichnungen erstellt. Jeder Veranstaltungsteilnehmer stimmt zu, dass von ihm Bild- und Tonaufzeichnungen gefertigt werden, ebenso der uneingeschränkten Nutzung dieser Aufzeichnungen durch den Veranstalter. Alle Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie alle Verwertungsrechte die aus der Veranstaltung und der Verwertung der Aufzeichnungen erwachsen, gehen kostenfrei auf den Veranstalter über und verbleiben dort.
Die mit der Abgabe der Nennung erhaltenen personenbezogenen Daten wie z.B. Name, Anschrift, Telefon und E-Mail Adresse dienen ausschließlich für Korrespondenzwecke zwischen Teilnehmer und Veranstalter. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist die Datenschutz-Grundverordnung. Teile dieser Daten wie Name und Wohnort werden vom Veranstalter im Zuge der Veranstaltung für die Teilnehmerlisten (Starterlisten) bzw. Ergebnislisten auf der WEB-Seite des Veranstalters veröffentlicht. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und dann gelöscht, es sei denn, Veranstaltungsteilnehmer haben einer darüber hinausgehenden Speicherung zugestimmt.
Veranstaltungsteilnehmer haben zu ihren Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Datenverarbeitung sowie der Übertragung. Ebenso steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung zu. Darüber hinaus besteht das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren wenn ein/e Veranstaltungsteilnehmer/in der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt sind. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes NRW.